Sicherheitsbeauftragte

Unfälle und Erkrankungen in gewerblichen Betrieben stören den Betriebsablauf, beeinträchtigen die Einsatzbereitschaft und verursachen Kosten. Das ist auch in den Freiwilligen Feuerwehren so. Hier kommt erschwerend und risikoerhöhend hinzu, das Unfälle von Feuerwehrangehörigen im Einsatz den Einsatzerfolg mindern, bzw. aufs komplett Spiel setzen können. 

Um die Unfall- und Erkrankungsgefahren in Betrieben zu minimieren, hat der Gesetzgeber gesetzliche Vorgaben geschaffen, um die Mitarbeiter im Bereich der Unfallverhütung entsprechend zu sensibilisieren, und um potentielle Gefahrenquellen im Betrieb zu beseitigen. Entsprechende Sicherheitsfachkräfte begutachten jährlich entsprechende betriebliche Einrichtungen und unterweisen deren Mitarbeiter in der Unfallverhütung. Auch das ist im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren nicht anderes. Hier heißt die entsprechend beauftragte Person Sicherheitsbeauftragte(r).

Jede Ortsfeuerwehr hat einen gewählten Sicherheitsbeauftragten, der sich um die Sicherheit in der Umgebung der eigenen Ortsfeuerwehr “kümmert”. Kümmern bedeutet, er/sie versucht Gefährdungen zu erkennen und diese abzuwehren. Er/sie unterweist die Kameraden der eigenen Wehr in der Unfallverhütung, um so Unfall- und Erkrankungsgefahren im eigenen Bereich entgegenzuwirken. Um beispielsweise die Gefahren, die von Elektrogeräten, räumlichen Einrichtungen oder Einsatzszenarien ausgehen, zu erkennen, muss der/die Sicherheitsbeauftrage über ein fundiertes theoretisches und praktisches Fachwissen sowie Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein verfügen. 

Leider passieren im Feuerwehrdienst, sei es bei Übungen, Einsätzen oder Veranstaltungen trotz der guten Sensibilisierung immer wieder Unfälle mit Feuerwehrangehörigen. Ist ein Unfall passiert, erstellt der Sicherheitsbeauftragte gemeinsam mit dem verunfallten oder erkrankten Feuerwehrmitglied einen Unfallbericht und analysiert den Unfallhergang um die Gefährdung  zukünftig zu minimieren oder gar zu eliminieren.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass der/die Sicherheitsbeauftragte, egal in welcher Ebene er eingesetzt ist, den anderen Feuerwehrangehörigen rechtlich gleichgestellt ist, nicht für die Durchführung der Unfallverhütung und aller
damit zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich ist und bei Unfällen weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Das gilt auch für nicht erkannte Unfallgefahren. Er/sie hat ausschließlich unterstützende, beobachtende und beratende
Funktion und keinerlei Aufsichts-, Weisungs- oder Anordnungsbefugnis. Um eine erfolgreiche Unfallverhütung sicherstellen zu können, ist daher eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten und Feuerwehrführungskräften erforderlich.

Unterstützt wird der/die Sicherheitsbeauftrage bei der Präventionsarbeit durch die Feuerwehr-Unfallkassen (FUK). Die FUK sind vergleichbar mit den Berufsgenossenschaften der Privatwirtschaft. Sie geben u.a. Informationsmaterial wie Broschüren, Info-Blätter, Videos und DVDs zur Unfallverhütung heraus und unterstützen so die Arbeit des/der Sicherheitsbeauftragten. Für den Landkreis Northeim ist die FUK-Niedersachsen zuständig.

Zusätzlich zum Sicherheitsbeauftragten der Ortsfeuerwehr gibt es jeweils übergeordnete Sicherheitsbeauftragte auf Stadt- und Gemeinde-, sowie auf Landkreisebene. Josefine Neumann ist Sicherheitsbeauftragte im Kreisfeuerwehrverband Northeim e.V.

Sie ist zuständig für alle Ortsfeuerwehren, Jugend- und Kinderfeuerwehren sowie der drei Feuerwehrtechnischen Zentralen im LK Northeim. Er bespricht sich regelmäßig mit dem Kreisbrandmeister über die allgemeine Unfallsituation im Landkreis und nimmt regelmäßig an Tagungen auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule Loy, der Polizeidirektion Göttingen und der FUK Niedersachsen teil.

 

Weitere Tätigkeiten des Kreissicherheitsbeauftragten: 

– Teilnahme und Berichterstattung bei Sitzungen auf Kreis- und Stadt-/Gemeindeebene
– Durchführung von Dienstbesprechungen der Stadt- u. Gemeindesicherheitsbeauftragten (SSB/GSB)
– Durchführung von Fortbildungsseminar der SSB/GSB in Verbindung mit den Landkreisen Osterode und Göttingen
– Schulung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bei der Truppmannausbildung im Landkreis Northeim
– Unterstützung der SSB/GSB aus gegebenen Anlass
– Abnahme der Wettkampfbahnen für Kreiswettkämpfe
– Begehungen von Feuerwehrhäusern
– Beratung bei der Planung/Umbaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern
– Auswertung der Unfallanzeigen und ggf. Einleitung von erforderlichen Maßnahmen
– Verwaltung der Unfallanzeigen
– Kameradschaftspflege der Sicherheitsbeauftragten (Grillabend für alle, auch Ehemalige)

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